Hier finden Sie häufig gestellte Fragen - und natürlich auch die Antworten darauf! Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, freuen wir uns auf Ihre Nachricht über unser Kontaktformular.
Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen werden. Weltläden und Organisationen, die deren Interessen vertreten, können unabhängig von ihrer juristischen Form Mitglied werden.
Investierende Mitglieder
Wer für die Nutzung oder Erbringung der Dienste der Genossenschaft (siehe §1) nicht in Frage kommt, kann auf seinen Antrag hin, vom Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, als investierendes Mitglied zugelassen werden.
Der Geschäftsanteil beträgt EUR 500,-. Die gezeichneten Anteile sind sofort in voller Höhe einzuzahlen. Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.
Als Mitglied der Genossenschaft sind Sie im Rahmen der jährlichen Generalversammlung stimmberechtigt für die Wahlen des Vorstandes und des Aufsichtsrats. Über die Generalversammlung können Sie zentrale Themen mit entscheiden, z.B. über die Verwendung von Überschüssen oder den Umgang mit Verlusten.
Zu den Pflichten der Mitglieder zählt die finanzielle Haftung mit ihren Genossenschaftsanteilen. Darüber hinaus gibt es jedoch keine Nachschusspflicht für die Mitglieder. Das bedeutet, dass ein Mitglied maximal mit seiner Einlage haftet.
Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der Genossenschaft jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Die Genossenschaftsanteile werden ausschließlich für Investitionen von Weltladen-Gründungen verwendet: Ladeneinrichtung, Büroeinrichtung, Kassensystem.
Unsere Genossenschaft arbeitet sozialunternehmerisch, dass heißt es gibt keine Renditeorientierung.
Wann und in welcher Höhe tatsächlich eine Dividende in Form einer Mitglieder-Rückvergütung möglich sein wird, hängt von der zukünftigen Mitgliederentwicklung ab und den sich daraus ergebenden Investitionsmöglichkeiten für Weltladen-Gründungen. Daher kann aus heutiger Sicht dies nicht seriös prognostiziert werden. Generell ist es aber so, dass die Mitglieder der Genossenschaft auf der Generalversammlung über eine Gewinnverwendung entscheiden.
Es können nur Mitglieder der Genossenschaft so genannte Nachrangdarlehen geben. Sie werden mit 1,5%/Jahr verzinst.
Alle Personen in Vorstand und Aufsichtsrat der Betreiber-Genossenschaft arbeiten hauptamtlich in anspruchsvollen Fairhandels-Arbeitsstellen und engagieren sich zusätzlich intensiv für die Genossenschaft. Es ist daher für uns nur in Ausnahmefällen leistbar, einzelne Informations-Termine anzubieten. Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, wir antworten gern schriftlich und telefonisch auf Ihre konkreten Fragen.
Die Weltladen-Betreiber-Genossenschaft betreibt eigene Weltläden. Sie kann anderen Weltläden keine finanzielle Hilfe leisten und bietet auch keine Beratungsleistungen an. Wenn Ihr Weltladen perspektivisch nicht mehr vom bisherigen Träger (z.B. Verein) betrieben werden kann, könnte eine Übernahme durch die Betreiber-Genossenschaft in Frage kommen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns.
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